Die Spalte definiert die  abzurechnende  Versorgungsart:
 WAS – Trinkwasser
 SW – Schmutzwasser
 FW – Fäkalwasser
 Hier werden die Kürzel der versch. Tarifarten  angegeben:
 Tarif
 301

 302


 304


 402
 404
 940
 960
Erklärung
Trinkwasser (ohne Anschluss an den Schmutzwasserkanal
Trinkwasser i.V.m. Tarif 402 (mit Anschluss an den Schmutzwasserkanal)
Trinkwasser i.V.m. Tarif 404 (mit Anschluss an den Schmutzwasserkanal)
Schmutzwasser Haushalt
Schmutzwasser Gewerbe
Fäkalwasser
Fäkalschlamm
Gebühr/Netto
1,40 €

1,40 €


1,40 €


3,40 €
3,40 €
7,55 €
10,63 €
 Jeder Zähler hat eine  eigene, spezifische  Nummer, nach der er  identifiziert werden kann.
 Diese Spalten geben den  Ablesezeitraum an.Das  Beginndatum (vom) steht für  folgende Ereignisse:
 -Beginndatum gleich Enddatum   vorheriger Gebührenbescheid
 -Wechsel oder Neubau des   Zählers
 -Übernahmedatum bei Einzug   oder andere Änderung der   Rechtsverhältnisse.
 Das Enddatum (bis) gibt das  Ablesedatum für den  Gebührenbescheid an.
 Diese Spalten geben den  Ablesezeitraum an.Das  Beginndatum (vom) steht für  folgende Ereignisse:
 -Beginndatum gleich Enddatum   vorheriger Gebührenbescheid
 -Wechsel oder Neubau des   Zählers
 -Übernahmedatum bei Einzug   oder andere Änderung der   Rechtsverhältnisse.
 Das Enddatum (bis) gibt das  Ablesedatum für den  Gebührenbescheid an.

 Hier werden alte und neue  Zählerstände angegeben.  Zählerstand alt:
- siehe Endstand des vorherigen   Gebührenbescheides
- Anfangsstand eines neuen   Zählers(Wechsel/Neubau)
- Übernahmezählerstand bei Einzug   oder Änderung der Rechts-
  verhältnisse
 Zählerstand neu gibt den  Zählerstand bei Ablesung bzw. bei  Wechsel oder Ausbau an.

 Hier werden alte und neue  Zählerstände angegeben.  Zählerstand alt:
- siehe Endstand des vorherigen   Gebührenbescheides
- Anfangsstand eines neuen   Zählers(Wechsel/Neubau)
- Übernahmezählerstand bei Einzug   oder Änderung der Rechts-
  verhältnisse
 Zählerstand neu gibt den  Zählerstand bei Ablesung bzw. bei  Wechsel oder Ausbau an.

 Die Differenzmenge aus  Zählerstand neu minus  Zählerstand alt ergibt die  von Ihnen verbrauchte  Wassermenge in  Kubikmeter.

 Der Multiplikator entfällt, er  wird nur bei  Großwasserzählern  angewendet.

 Hier wird der ermittelte  Verbrauch angegeben.

 Gültige Verbrauchsgebühr je  Kubikmeter in EURO.

Verbrauchsbetrag in EURO: Der Verbrauch aus Spalte 10 multipliziert mit der Verbrauchsgebühr aus Spalte 11, ergibt den Verbrauch in EURO.

 Anzahl Abrechnungstage:  Ergebnis des  Ablesezeitraumes vom – bis  (Spalten 4 und 5)

Grundgebühr in EURO :
a) 12 monatige Grundgebühr umgelegt auf die durch den Ablesezeitraum ermittelten Tage
-Trinkwassergebührensatzung  § 2 Grundgebühr, festgelegt  nach Zählergröße
-Schmutzwassergebührensatzung  § 2 Grundgebühr, festgelegt nach  Wohnraum- u.o. Gewerbefläche
b) zu zahlende Schlauchmeter bei Fäkalabfuhr§ 8 Abs. 1 Grundstücksentwässerungs-anlagensatzung

 Nettobetrag in EURO: Die  Summe aus den Spalten  12 und 14.

 Ust. In EURO: die  gesetzliche Umsatzsteuer  wird auf den Nettobetrag  erhoben. Den jeweils  gültigen %-Satz finden Sie  im Kopf des  Gebührenbescheids.21.

Summe aus Nettobetrag und Ust.
(Spalten 15 + 16 = 17).

 Postanschrift  (Überschrift)
 Anschrift des  Eigentümers/
 Zahlungspflichtigen.

 Verbraucherstelle  (Überschrift)
 Standort des Zählers.  Nicht immer sind Wohnsitz  des Eigentümers und  Zählerstandort identisch.

 Datum des Bescheides  sowie Angabe der  Zahlungsart.
 Sie können uns übrigens  auch eine  Einzugsermächtigung  erteilten (hier geht’s zum  Download). So  garantieren  Sie pünktliche  Zahlung, ohne  dass Sie  sich selbst darum  kümmern müssen.

 Das Kassenzeichen sollten  Sie in jeglichem Schriftverkehr  angeben. Sie gehen damit  Missverständnissen aus dem  Weg und beschleunigen den  Bearbeitungsvorgang.
 Direkt darunter sind die  jeweils gültigen %-Sätze der  Umsatzsteuer angegeben,  sowie die Einzelnummer des  Bescheides.

Die neu zu zahlenden Abschläge werden hier ermittelt: Die Zahlungstermine sind in den Spalten 1. bis 4. Abschlag angeben.

Die Gesamtsumme des aktuell ermittelten Verbrauches verrechnet mit zuviel oder zuwenig gezahlten Abschlägen ergeben den Zahlbetrag bzw. das Guthaben.