| Hier werden die Kürzel der versch. Tarifarten angegeben: | ||
| Tarif 301 302 304 402 404 940 960 |
Erklärung Trinkwasser (ohne Anschluss an den Schmutzwasserkanal Trinkwasser i.V.m. Tarif 402 (mit Anschluss an den Schmutzwasserkanal) Trinkwasser i.V.m. Tarif 404 (mit Anschluss an den Schmutzwasserkanal) Schmutzwasser Haushalt Schmutzwasser Gewerbe Fäkalwasser Fäkalschlamm |
Gebühr/Netto 1,40 € 1,40 € 1,40 € 3,40 € 3,40 € 7,55 € 10,63 € |
Hier werden alte und neue Zählerstände
angegeben. Zählerstand alt:
- siehe Endstand des vorherigen Gebührenbescheides
- Anfangsstand eines neuen Zählers(Wechsel/Neubau)
- Übernahmezählerstand bei Einzug oder Änderung
der Rechts-
verhältnisse
Zählerstand neu gibt den Zählerstand bei Ablesung bzw.
bei Wechsel oder Ausbau an.
Die Differenzmenge aus Zählerstand neu minus Zählerstand alt ergibt die von Ihnen verbrauchte Wassermenge in Kubikmeter.
Der Multiplikator entfällt, er wird nur bei Großwasserzählern angewendet.
Gültige Verbrauchsgebühr je Kubikmeter in EURO.
Verbrauchsbetrag in EURO: Der Verbrauch aus Spalte 10 multipliziert mit der Verbrauchsgebühr aus Spalte 11, ergibt den Verbrauch in EURO.
Anzahl Abrechnungstage: Ergebnis des Ablesezeitraumes vom – bis (Spalten 4 und 5)
Grundgebühr in EURO :
a) 12 monatige Grundgebühr umgelegt auf die durch den Ablesezeitraum
ermittelten Tage
-Trinkwassergebührensatzung § 2 Grundgebühr, festgelegt
nach Zählergröße
-Schmutzwassergebührensatzung § 2 Grundgebühr, festgelegt
nach Wohnraum- u.o. Gewerbefläche
b) zu zahlende Schlauchmeter bei Fäkalabfuhr§ 8 Abs. 1 Grundstücksentwässerungs-anlagensatzung
Nettobetrag in EURO: Die Summe aus den Spalten 12 und 14.
Ust. In EURO: die gesetzliche Umsatzsteuer wird auf den Nettobetrag erhoben. Den jeweils gültigen %-Satz finden Sie im Kopf des Gebührenbescheids.21.
Summe aus Nettobetrag und Ust.
(Spalten 15 + 16 = 17).
Postanschrift (Überschrift)
Anschrift des Eigentümers/
Zahlungspflichtigen.
Verbraucherstelle (Überschrift)
Standort des Zählers. Nicht immer sind Wohnsitz des
Eigentümers und Zählerstandort identisch.
Datum des Bescheides sowie Angabe der Zahlungsart.
Sie können uns übrigens auch eine Einzugsermächtigung
erteilten (hier geht’s zum Download). So garantieren
Sie pünktliche Zahlung, ohne dass Sie sich selbst
darum kümmern müssen.
Das Kassenzeichen sollten Sie in jeglichem
Schriftverkehr angeben. Sie gehen damit Missverständnissen
aus dem Weg und beschleunigen den Bearbeitungsvorgang.
Direkt darunter sind die jeweils gültigen %-Sätze der
Umsatzsteuer angegeben, sowie die Einzelnummer des Bescheides.
Die neu zu zahlenden Abschläge werden hier ermittelt: Die Zahlungstermine sind in den Spalten 1. bis 4. Abschlag angeben.
Die Gesamtsumme des aktuell ermittelten Verbrauches verrechnet mit zuviel oder zuwenig gezahlten Abschlägen ergeben den Zahlbetrag bzw. das Guthaben.