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Gebührenbescheid
für Trinkwasser, Schmutzwasser und Fäkalwasser |
| In diesem Beispiel
erfolgt eine Tarifänderung durch Anschluss an die öffentliche
Schmutzwasseranlage |
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Das Grundstück wird im
laufenden Erhebungszeitraum an die öffentliche Schmutzwasseranlage
angeschlossen. Bis dato erfolgt die mobile Entsorgung über eine Grundstücksentwässerungsanlage
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(Grube). Ein Gartenwasserzähler
ist nicht vorhanden. Die Tarifeinstufung ist 301 Trinkwasser (ohne Schmutzwasser),
302 Trinkwasser in Verbindung mit 402 für Schmutzwasser
Der Gebührenbescheid enthält 5 Positionen (Zeilen 1 – 5),
die wie im folgenden errechnet wurden: |
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| Zeile 1: |
Zeigt den Abrechnungszeitraum
für das verbrauchte Trinkwasser bis zum Anschluss an die öffentliche
Schmutzwasseranlage am 24.03.2002 an. Vom 1. Januar 2002 bis 24. März
2002 (Spalte 4 – 5) wurden danach 31 Kubikmeter (Spalte 8) Trinkwasser
verbraucht, multipliziert mit der Verbrauchsgebühr von 1,40 €
pro Kubikmeter, ergibt sich ein Verbrauchsbetrag Netto (Spalte 12) von 43,40
€. Die Grundgebühr (Spalt 14) für 83 Tage (Spalte 13) Trinkwasser
beträgt 13,19 €. Daraus ergibt sich ein Nettobetrag (Spalte 15)
von 56,59 €. Zuzüglich 7 % Umsatzsteuer errechnet sich ein Bruttobetrag
(Spalte 17) von 60,55 €.
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43,40
€ |
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Trinkwassergebühren
Grundgebühren |
+ |
13,19 € |
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56,59
€ |
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Nettobetrag
7 % Ust |
+ |
3,96€ |
| ------------------ |
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60,55€ |
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Bruttobetrag |
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| Zeile 2: |
Zeigt den Abrechnungszeitraum
für das verbrauchte Trinkwasser nach Tarifwechsel (Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage (25.03.2002 bis 31.12.2002) an. In diesem
Zeitraum wurden 78 Kubikmeter verbraucht. Die Berechnung erfolgt analog
zur Zeile 1.
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109,20
€ |
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Gebührenwassergebühren
Grundgebühren |
| + |
44,81€ |
| ------------------ |
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154,01
€ |
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Nettobetrag
7% Ust. |
| + |
10,78 € |
| ------------------ |
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100,79
€ |
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Bruttobetrag |
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| Zeile 3: |
Analog zur Zeile 2 wird in
der 3. Zeile der Schmutzwasserverbrauch berechnet. Diese entspricht der
Menge des Trinkwassers aus Zeile 2. Für 78 Kubikmeter Schmutzwasser,
multipliziert mit einer Verbrauchsgebühr von 3,40 € pro Kubikmeter,
beträgt der Verbrauchsbetrag 265,20 €. Hinzu kommt eine Grundgebühr
von 41,72 € . Daraus ergibt sich ein Bruttobetrag in Höhe von
306,92 €. Auf Schmutzwasser entfällt die Umsatzsteuer.
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265,20
€ |
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Schmutzwassergebühr
Grundgebühr |
| + |
41,72 € |
| ------------------ |
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306,92
€ |
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Nettobetrag = Bruttobetrag |
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| Zeile 4: |
Vor Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage erfolgte die Entsorgung der Fäkalien durch mobile Entsorgung.
Die Entsorgungsbelege werden je nach erfolgter Ausfuhr entweder monatlich
zusammen gefasst und eingetragen (wenn 1 x oder mehrmals im Monat entsorgt
wird) oder über einen längeren Zeitraum erfasst (richtet sich
nach der letzten Entsorgung und Vorletzten Entsorgung).
Im Monat Januar 02 wurden 12,00 Kubikmetern mobil entsorgt, multipliziert
mit einer Benutzungsgebühr von 7,55 € ergibt sich ein Verbrauchsbetrag
von 90,60 €. Auch für Fäkalwasser entfällt die Umsatzsteuer.
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90,60
€ |
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Fäkalwassergebühr |
| ------------------ |
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90,60
€ |
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Nettobetrag = Bruttobetrag |
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| Zeile 5 und 6: |
| Beinhalteten die
für die Monate Februar und März abgefahrenen Fäkalmengen.
Die Berechnung erfolgt analog zur Zeile 4. |
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| Abschlagfestsetzung
und Bekanntgabe: |
Der neuen Abschlages wird
direkt unter dem Abrechnungsblock der Spalte Zählernummer bekannt gegeben,
unter Ausweisung der darin enthaltene Umsatzsteuer und des Nettobetrages.
Die Fälligkeiten des Abschlages sind in den Spalten 1. – 4. Abschlag
unten in der Mitte des Bescheides angegeben.
Grundsätzlich wird der neue Abschlag anhand des errechneten Bruttobetrages
im letzten aktiven Zählerzeitraum ermittelt und festgesetzt. Im Normalfall
ist dies das Kalenderjahr. In unserem Beispiel aber wird für den Abschlag
der Bruttobetrag nach Tarifumstellung 25.03.2003 – 31.12.03 = 283
Tage (Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage) zugrundegelegt und
auf ein volles Kalenderjahr hochgerechnet. Der Abschlag setzt sich daher
nur aus einem Trinkwasser- und einem Schmutzwasseranteil zusammen. Die Aufschlüsselung
befindet sich im Gebührenbescheid unten links.
Sollte sich hier einmal eine Aufschlüsselung von Wasser-, Schmutz-
und Fäkalwasser befinden ist er Abschlag fehlerhaft und bitte umgehend
zu melden. Gleiches gilt wenn nur ein Anteil einer ausgewiesen wird und
die Abnahmestelle ver- und entsorgt wird.
Die Gesamtsumme des aktuell ermittelten Bruttobetrages verrechnet mit den
zuviel oder zuwenig gezahlten Abschlägen ergeben den Zahlbetrag bzw.
das Guthaben, welche innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides
fällig sind. Ist ein Guthaben entstanden kann diese zur Auszahlung
angefordert werden oder mit den Abschlägen verrechnet werden. Guthaben
werden grundsätzlich im Minus ausgewiesen (Gebührenbescheid rechts
unten).
Darunter können weitere Beträge ausgewiesen sein wie:
- Altforderungen oder Guthaben aus vorherigen Gebührenbescheiden, welche
nicht o. nicht vollständig beglichen wurden o. deren Guthaben zur Auszahlung
nicht angefordert wurde
- sonstige Forderungen: Mahngebühren, Säumniszuschläge, Stundungszinsen
u.ä. welche noch offen sind
- daraus ergibt sich die zahlbare Gesamtsumme bzw. das Guthaben |
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Tarif
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Erklärung |
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Gebühr
/ Netto |
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301
302
304
402
404
940
960 |
Trinkwasser (ohne Anschluss
an den Schmutzwasserkanal)
Trinkwasser i.V.m. Tarif 402
(mit Anschluss an den Schmutzwasserkanal)
Trinkwasser i.V.m. Tarif 404
(mit Anschluss an den Schmutzwasserkanal)
Schmutzwasser Haushalt
Schmutzwasser Gewerbe
Fäkalwasser
Fäkalschlamm |
1,40 €
1,40 €
1,40 €
3,40 €
3,40 €
7,55 €
10,63 € |
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