Der neuen Abschlages
wird direkt unter dem Abrechnungsblock der Spalte Zählernummer bekannt
gegeben, unter Ausweisung der darin enthaltene Umsatzsteuer und des Nettobetrages.
Die Fälligkeiten des Abschlages sind in den Spalten 1. – 4. Abschlag
unten in der Mitte des Bescheides angegeben.
Grundsätzlich wird der neue Abschlag anhand des errechneten Bruttobetrages
im letzten aktiven Zählerzeitraum ermittelt und festgesetzt. Im Normalfall
ist dies das Kalenderjahr. In unserem Beispiel aber wird für den Abschlag
der Bruttobetrag nach Zählerwechsel 20.03.2003 – 31.12.03 = 287
Tage zugrundegelegt und auf ein volles Kalenderjahr hochgerechnet. Der Abschlag
setzt sich aus einem Trinkwasser- und einem Schmutzwasseranteil zusammen.
Die Aufschlüsselung befindet sich im Gebührenbescheid unten links.
Sollte sich hier einmal eine Aufschlüsselung von Wasser-, Schmutz-
und Fäkalwasser befinden ist er Abschlag fehlerhaft und bitte umgehend
zu melden. Gleiches gilt wenn nur ein Anteil einer ausgewiesen wird und
die Abnahmestelle ver- und entsorgt wird.
Die Gesamtsumme des aktuell ermittelten Bruttobetrages verrechnet mit
den zuviel oder zuwenig gezahlten Abschlägen ergeben den Zahlbetrag
bzw. das Guthaben, welche innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheides fällig sind. Ist ein Guthaben entstanden
kann diese zur Auszahlung angefordert werden oder mit den Abschlägen
verrechnet werden. Guthaben werden grundsätzlich im Minus ausgewiesen.
Darunter können weitere Beträge ausgewiesen sein wie:
- Altforderungen oder Guthaben aus vorherigen Gebührenbescheiden,
welche nicht o. nicht
vollständig beglichen wurden o. deren Guthaben zur Auszahlung
nicht angefordert wurde
- sonstige Forderungen: Mahngebühren, Säumniszuschläge,
Stundungszinsen u.ä. welche
noch offen sind
- daraus ergibt sich die zahlbare Gesamtsumme bzw. das Guthaben
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